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Erste Hilfe Kurs für Jugendleiter*innen im Herbst 2023

35,00 

Umsatzsteuerbefreit nach UStG §4 Nr. 25

11 vorrätig

Artikelnummer: Erste-Hilfe_Kurs_231117-1 Kategorie: Schlagwörter: , , , , ,

Du brauchst eine Erste Hilfe Bescheinigung für Deine Jugendleitercard (Juleica) oder für deinen Führerschein?

Oder dein Erste Hilfe Kurs ist schon 2-3 Jahre her oder du möchte du möchtest ihn verlängern, dann melde dich an zum Erste Hilfe Kurs.

Termin: 17,11.2023, 14:00 – 21:00 Uhr
Ort: Lammer Heide 7, Braunschweig (Änderungen des Veranstaltungsortes sind vorbehalten)
Kosten: 35,00 €
Altersgruppe: 16 – 27 Jahre
Mindestteilnahmezahl: 12 Personen

Bei dieser Schulung werden wir die Grundlagen der Ersten Hilfe vermitteln, die du zur Erlangung einer 1. Hilfe Bescheinigung für den Antrag der Juleica oder auch den Führerschein benötigst.

Wissenswertes zur Juleica

Qualifikation

Die Juleica bürgt für Qualität: Jede*r niedersächsiche Juleica-Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: Mindestens 50 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer-innen die Juleica besitzen.

Legitimation

Die Juleica legitimiert die Inhaber-innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.

Gesellschaftliche Anerkennung & Vergünstigungen

Jugendleiter-innen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch.

Voraussetzungen

Ehrenamtliche Mitarbeiter-innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen, wenn sie

  • mindestens 16 Jahre alt sind.
  • die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.

Sie erhalten die Juleica über ihren Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt.